Mit dem vierten Corona-Steuerhilfegesetz setzen die Ampelfraktionen eine Reihe schnell greifender steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise und ihrer Folgen um. Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer entlasten wir unter anderen durch eine Verlängerung der Homeoffice-Pauschale. Die wirtschaftliche Erholung stärken wir durch eine Verbesserung der Investitionsbedingungen und der Verlustverrechnung. Die besondere Leistung von Beschäftigten im Gesundheitswesen honorieren wir durch eine Steuerbefreiung der Corona-Boni, erklären Parsa Marvi und Nadine Heselhaus.