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CETA-Urteil: Bundesverfassungsgericht gibt grünes Licht
Das Bundesverfassungsgericht hat alle Klagen zu CETA abgewiesen. Bereits seit 2016 sind mehrere Verfahren vor dem Bundeverfassungsgericht anhängig gewesen, die die Zuständigkeitsverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten sowie die Rolle des Gemischten CETA-Ausschusses betrafen. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat diese Klagen jetzt alle als unbegründet abgewiesen, sagen Bernd Westphal und Markus Töns.Filtern nach arbeitsgruppen:
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