20.08.10 - 1104
Bundesregierung hat kein Konzept bei ALG II
AG Arbeit und Soziales
Es ist beschämend, dass die Bundesregierung noch immer kein Gesamtkonzept für die Neugestaltung des ALG-II-Systems hat und stattdessen die Debatte mit unausgegorenen Bruchteillösungen führt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts liegt bereits ein halbes Jahr zurück. Die geforderte Neuregelung muss ab 1. Januar 2011 gelten. Die Regierung jedoch zaudert bis zur letzten Minute. Alle wesentlichen Fragen sind noch immer unbeantwortet. Stattdessen gibt es Stellvertreterdebatten um die technische Umsetzbarkeit von irgendwelchen Chip-Lösungen.
Der Vorschlag von der Leyens, mit sogenannten Familienlotsen unterstützend einzugreifen, mag für sich sinnvoll sein. Nicht sinnvoll ist es jedoch, diese bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) anzusiedeln. Die BA darf und soll nicht zum Bundesjugendamt werden.
Dafür gibt es zum einen keine Kompetenzen bei der BA, da dort Arbeitsvermittlung praktiziert wird, keine sozialpädagogische Betreuung. Außerdem bleibt unklar, ob die BA dafür zusätzliche Stellen bewilligt bekommt. Nach der zähen Debatte mit der FDP um die Entfristung von 3.200 befristeten Stellen im Rahmen der JobCenter-Reform sind hier durchaus Zweifel angebracht.
Sinnvoller ist es, nicht bei der Arbeitsvermittlung, sondern bei den Jugendämtern und der Schule anzusetzen. Schulische und erzieherische Probleme gibt es schließlich nicht nur in Familien im SGB-II-Bezug, sondern auch in anderen.
Auch die bisherigen Finanzansätze für die Reform sind lächerlich. Die bisher im Etat eingestellten 480 Millionen Euro sind völlig unzureichend, zumal im Gegenzug auch noch das Elterngeld für ALG-II-Empfänger eingespart wird.
Die Regierung behauptet, sie wolle Kinder schulisch fördern, spart aber gleichzeitig bei der Bildung für junge Erwachsene, indem sie Eingliederungstitel um 1,3 Milliarden Euro kürzt. Das ist Politik nach dem Motto linke Tasche - rechte Tasche.
Diese Kürzung bedeutet ganz konkret weniger Chancen für rund 200.000 Menschen. Statt der bisher 780.000 möglichen Teilnehmer an Maßnahmen des Arbeitsamts könnte die BA mit den verringerten Mitteln nur noch maximal 590.000 Plätze für unterstützende Maßnahmen gewähren.